DGP - Deutsche Gesellschaft für Protozoologie / German Society for Protozoology

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last update 2011.10.30

Ehrungen

Laureaten der Eduard-Reichenow-Medaille
Preisträger der Ilse und Wilhelm Foissner Stiftung
Ehrenmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Protozoologie

Laureaten der Eduard-Reichenow-Medaille
Satzung zur Verleihung der Eduard-Reichenow-Medaille

1991
Jiri LOM
, Ceske Budejovice, Tschechien

1993
Koichi HIWATASHI
, Ishinomaki, Japan

1995
John O. CORLISS
, Albuquerque, USA

1997
Igor RAIKOV
, St. Petersburg, Russland

2002
Michael SLEIGH
, Southampton, United Kingdom

2006
Miklós MÜLLER
, New York, USA

2011
Janine BEISSON
, Gif-sur-Yvette, France


 Preisträger der Ilse und Wilhelm Foissner Stiftung

1988
Helmut BERGER
, Salzburg, Österreich

1989
Josef DIECKMANN
, Münster, Deutschland

1990
Hans Find LARSEN
, Dänemark

1992
Weibo SONG
, China

2011
Peter VD'ACNY
, Bratislava, Slovakia


 Ehrenmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Protozoologie

Prof. Dr. Karl Gottlieb GRELL, Tübingen (1982, †1994)

Prof. Dr. Gerhard PIKARSKI, Bonn (1982, †1992)

Prof. Dr. Günter CLEFFMANN, Gießen (1993)

Prof. Dr. Dieter MATTHES, Erlangen (1993)

Prof. Dr. Klaus HECKMANN, Münster (2000)

Prof. Dr. Hans MACHEMER, Bochum (2000)

Prof. Dr. Claudius STUMM, Nijmegen, Niederlande (2005)

Prof. Dr. Christian F. BARDELE, Tübingen (2006)




Satzung zur Verleihung der Eduard-Reichenow-Medaille

§ 1 Die EDUARD-REICHENOW-Medaille wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderem Maße um die Förderung der Protozoologie verdient gemacht haben.

§ 2 Die Verleihung der Medaille erfolgt in der Regel während einer Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Protozoologie. Begründete Vorschläge zur Verleihung an geeignete Persönlichkeiten können von Mitgliedern der DGP bis zum 1. September des vorangehenden Jahres beim Vorstand eingereicht werden. Bei der Übergabe der Medaille wird eine Urkunde mit einer Begründung für die Verleihung überreicht.

§ 3 Die Auswahl geeignete Persönlichkeiten erfolgt durch ein aus 7 Mitgliedern bestehendes Kuratorium. Dem Kuratorium sollen der jeweilige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Protozoologie sowie sein Stellvertreter angehören. Das Kuratorium wird von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.

§ 4 Die Abstimmung über eine Verleihung der Medaille an vom Kuratorium vorgeschlagene Persönlichkeiten erfolgt geheim durch das Kuratorium der Deutschen Gesellschaft für Protozoologie. Zur Entscheidung über die Verleihung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

§ 5 Änderungen dieser Satzung obliegen der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Protozoologie. Bei der Abstimmung über Satzungsänderungen entscheidet die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Vor der Abstimmung ist eine Stellungnahme des Kuratoriums einzuholen.

Genehmigt am 30. 3. 1984
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http://www.protozoologie.de